Dezentrale Einspeisungen

Sie wollen durch eine Photovoltaikanlage, ein Blockheizkraftwerk oder eine andere Anlage Strom selbst produzieren und in das öffentliche Stromnetz einspeisen? Hier finden Sie alle Informationen vom Netzanschluss, über das Vertragswesen, bis zur Vergütung Ihrer dezentralen Stromerzeugungsanlage.

Schnell zum Ziel

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    Einreichung der schriftlichen Anmeldung zum Netzanschluss der Stromerzeugungsanlage.

    Folgende Unterlagen sind hierfür einzureichen:

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    Nach einer Netzprüfung durch die Stadtwerke Bad Windsheim erhalten Sie ein Genehmigungsschreiben, welches 6 Monate befristet ist.

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    Nach erhaltener Genehmigung kann der Betreiber mit der Errichtung der Anlage beginnen. Sobald die Anlage betriebsbereit und vollständig montiert ist, ist eine entsprechende Fertigstellungsanzeige bei den Stadtwerken einzureichen.

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    Wenn die Fertigstellungsanzeige eingereicht wurde, vereinbaren Sie einen Zählersetzungstermin mit unserem Mitarbeiter der Zählerabteilung unter Andreas.Seiboth@sw-bw.de oder 09841 / 404-53

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    Nach erfolgter Zählersetzung erhält der Anlagenbetreiber eine Bestätigungserklärung, in welcher die Grunddaten der Einspeiseanlage festgehalten werden. Diese Erklärung ist von beiden Parteien zu unterzeichnen. Ein Exemplar ist für den Anlagenbetreiber, das andere für die Stadtwerke Bad Windsheim. Sobald die Bestätigungserklärung, sowie die als Anlage geforderten Unterlagen vollständig vorliegen, bekommen Sie ein Begrüßungsschreiben, in welchem Ihnen der monatliche Abschlag für Ihre Einspeiseanlage mitgeteilt wird.

    Hinweise: Sollte das Inbetriebnahmedatum vom Zählersetzungsdatum abweichen, sind vom Anlagenbetreiber folgende Unterlagen vorzulegen:

    Die geforderten Nachweise müssen noch im Monat der Inbetriebnahme bei den Stadtwerken eingegangen sein.
    Beispiel: Wenn die Anlage im Mai von Ihnen in Betrieb genommen wurde, der Einspeisezähler jedoch erst im Juni gesetzt wird, müssen die oben aufgelisteten Nachweise bis spätestens 31. Mai bei den Stadtwerken eingegangen sein. Nur dann können wir Ihnen den für den Mai gültigen Einspeisevergütungssatz auszahlen

Vergütung / Zuschläge

Die Vergütung für Anlagen aus erneuerbaren Energien (Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Biomasse, Geothermie, Windenergie, solare Strahlungsenergie) werden gemäß dem aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgezahlt. Die gesetzliche Regelung finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/

Den Zuschlag für Anlagen die unter das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz fallen, finden Sie zusammen mit den sonstigen gesetzlichen Regelungen unter http://www.gesetze-im-internet.de/kwkg_2016/.

Clearingstelle EEG

Sie möchten noch mehr zu erneuerbaren Energien wissen? Hierbei könnte Ihnen die zuständige Clearingstelle weiterhelfen! Dort finden Sie u. a. auch häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.
Hier ist der direkte Link zur Clearingstelle EEG