Sie wollen durch eine Photovoltaikanlage, ein Blockheizkraftwerk oder eine andere Anlage Strom selbst produzieren und in das öffentliche Stromnetz einspeisen? Hier finden Sie alle Informationen vom Netzanschluss, über das Vertragswesen, bis zur Vergütung Ihrer dezentralen Stromerzeugungsanlage.
Folgende Unterlagen sind hierfür einzureichen:
Hinweise:
Sollte das Inbetriebnahmedatum vom Zählersetzungsdatum abweichen, sind vom Anlagenbetreiber folgende Unterlagen vorzulegen:
Die Vergütung für Anlagen aus erneuerbaren Energien (Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Biomasse, Geothermie, Windenergie, solare Strahlungsenergie) werden gemäß dem aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgezahlt. Die gesetzliche Regelung finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/
Den Zuschlag für Anlagen die unter das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz fallen, finden Sie zusammen mit den sonstigen gesetzlichen Regelungen unter http://www.gesetze-im-internet.de/kwkg_2016/.
Sie möchten noch mehr zu erneuerbaren Energien wissen? Hierbei könnte Ihnen die zuständige Clearingstelle weiterhelfen! Dort finden Sie u. a. auch häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.
Hier ist der direkte Link zur Clearingstelle EEG