Messwesen Gas
Der Messstellenrahmenvertrag wird zwischen dem Messstellenbetreiber und dem Netzbetreiber Stadtwerke Bad Windsheim geschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten zum Aus- und Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen nach § 21 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes.
- Messstellenvetreiberrahmenvertrag BNetzA 133 KB 28.09.2017 ab 01.10.2017
Kommunikationsdatenblätter und Zertifikate
Hier klicken, um zu den Veröffentlichungen im Bereich Datenaustausch zu gelangen.