Lieferantenrahmenvertrag Strom
Der Lieferantenrahmenvertrag wird zwischen dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber Stadtwerke Bad Windsheim abgeschlossen. Er regelt die Kundenzuordnung, Netznutzung und Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen.
- Anlage a - Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch
- Anlage b - Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung
- Anlage c - Zuordnungsvereinbarung
- Nachweis für Wiederverkäufer (USt1TH)
Kommunikationsdatenblätter und Zertifikate
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