Messwesen Strom
Der Messstellenrahmenvertrag wird zwischen dem Messstellenbetreiber und dem Netzbetreiber Stadtwerke Bad Windsheim geschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten zum Aus- und Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen nach § 21 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes.
- Niedertarifzeiten der Stadtwerke Bad Windsheim 48 KB 15.02.2015 Schaltzeiten (Winter- / Sommerzeit) für Messstellen
- Messstellenbetreibervertrag Stadtwerke Bad Windsheim 118 KB 10.11.2020
Kommunikationsdatenblätter und Zertifikate
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