Messwesen Strom

Der Messstellenrahmenvertrag wird zwischen dem Messstellenbetreiber und dem Netzbetreiber Stadtwerke Bad Windsheim geschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten zum Aus- und Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen nach § 21 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes.